Den Lügen entgegentreten!

K3 zeigt einmal mehr eine bedenkliche Nähe zu Polizei und Staatsanwaltschaft.

In ihrer neuesten Veröffentlichung vom 28. Februar 2024 verweist K3, eine Kölner Unterstützungsgruppe für den von der IL geouteten Mann, auf angebliche Erkenntnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft, nach der die Mailadresse „jennifer.hills@skymail.de“ […] in dem Zeitraum, in dem M und X die Mails erhalten haben wollen, nicht existiert“ habe.

Zudem verweist K3 auf ein Ermittlungsverfahren gegen die Betroffene, von dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung weder sie noch ihr Anwalt Kenntnis erlangt hatten. Wie eng mag die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und K3 sein?

In der Praxis erweisen sich die „Ermittlungen“ von K3 als wenig stichhaltig. Statt offensichtlichen Widersprüchen in ihrer eigenen Argumentation nachzugehen, wird der vermeintliche Ablauf willkürlich an die neuesten „Erkenntnisse“ angepasst.

Angenommen, die Behauptung, dass die Mailadresse nicht existiert habe, wäre korrekt.

  • Warum sollte ein Fälscher, der auch nach „Erkenntnis“ von K3 alle übrigen Mails technisch einwandfrei (und das händisch!) gefälscht hat, so offensichtliche Fehler in die erste Mail eingebaut haben? Warum wiederholt sich keiner der in der ersten Mail gemachten Fehler?
  • Wenn die Fehler in der ersten Mail aufgefallen sind und deswegen in den weiteren Mails nicht mehr vorkommen – warum wurde die erste Mail dann nicht überarbeitet, bevor sie Dritten zugänglich gemacht wird?
  • Warum sollte sich jemand die Mühe machen, Mails selber zu fälschen mit all den möglichen Fehlerquellen, die dabei entstehen können, wenn das Einrichten eines Mailaccounts nur wenige Minuten Zeit erfordert?

Über all diese naheliegenden Fragen, die die behauptete Nicht-Existenz der Mailadresse ad absurdum führen, geht K3 einfach hinweg, weil es K3 nicht um Aufklärung, sondern um Verleumdung der Betroffenen sowie eines Genossen von uns geht.

Fakten statt Lügen

K3 verbreitet die Behauptung und macht sie sich zu eigen, dass der „Jennifer Hills“-Account nie existiert habe. Neben der oben bereits erwähnten Unplausibilität des Fälschens einer großen Menge von Mails ist das Vorgehen von K3 deshalb perfide, weil sie genau wissen, dass die Mails von Jennifer Hills u.a. an einen Google-Mailaccount verschickt – und weil sie dort angekommen sind – auch von diesem verifiziert wurden.

Nach den Anschuldigungen von K3 wurden diese Mails erneut einer Plausibilitätsprüfung unterzogen, und auch diese Prüfung bestätigt: Server-Daten und IDs sind von Skymail, die Referenz-IDs passen zueinander. Alle Mails sind über die IP-Adresse von Skymail gelaufen. Es kann also nicht stimmen, dass die Mailadresse „jennifer.hills@skymail.de“ nicht existiert hat.

Täter/Opfer-Umkehr

K3 schreibt: „Schließlich hat die IL C in ihrem letzten Statement erneut vorgeworfen, Gerichte angerufen zu haben. Tatsächlich waren es das Verhalten und das Versagen der IL, die C keine andere Wahl ließen.“

Tatsächlich hat C. von Anfang an unsere Genossin verleumdet und versucht, ihre Glaubwürdigkeit zu zerstören. Er hat die iL verlassen und sich der Auseinandersetzung entzogen, lange bevor die Möglichkeit eines Outing überhaupt in Betracht gezogen wurde. Stattdessen hat er bundesweit Unterstützer:innen gesammelt und sowohl juristische Angriffe als auch eine Verleumdungskampagne gegen die Betroffene initiiert und befördert.

Im Übrigen lässt er sich dabei von einem Anwalt vertreten, der zum einen bereits ein Solidaritätsbündnis in Frankfurt mit Unterlassungen eingeschüchtert hat, nachdem dieses einen Artikel über sexistisches Gebaren veröffentlicht hatte. Zum anderen war eben dieser Anwalt vorher in der Kanzlei Höcker tätig – dort, wo auch Hans-Georg Maaßen tätig war, was wohl keiner weiteren Erklärung bedarf.

K3 ist Teil dieser Kampagne, u. a. durch Sätze wie diese: „X lügt, sie hat am 14.01.2022 keine Mail von „Jennifer Hills“ empfangen. Auch M lügt, wenn er behauptet, Mails von „Jennifer Hills“ empfangen zu haben.“

Bisher haben wir von see red zu vielen Vorwürfen von K3 geschwiegen, weil C und seine Anwälte eine Zivilrechtsklage und Strafverfahren gegen die betroffene Frau feingeleitet haben.

Wie sollen wir mit einem Zusammenhang wie K3 umgehen?

  • K3 zitiert aus Ermittlungsakten in strafrechtlichen Verfahren, was übrigens auch eine Straftat ist.
  • Weiß anscheinend immer zeitlich eher als wir von Ermittlungsverfahren gegen Genoss:innen von uns.
  • Lässt Leute den Arbeitgeber der betroffenen Frau kontaktieren, dass dieser sich verhalten soll. Damit sie ihren Job verliert?

K3 disqualifiziert sich selbst. Dass auch staatliche Quellen ihre Finger im Spiel haben könnten, wird erst gar nicht in Betracht gezogen. Es wird keine Zusammenarbeit mit K3 geben, solange Straf- und Zivilverfahren laufen, die K3 unterstützt und befeuert.

see red! Anfang März 24

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